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Kontakt

Dolmetschbüro Sprint
Maga Sevgi Uluköylü

office@sprint-online.eu
T: +43 316 671984
M: + 43 650 2808200

AGB für Dialogdolmetschdienstleistungen

 

  1. Anwendungsbereich

1.1. Diese AGB legen den Inhalt und die Abwicklung von Verträgen zwischen AuftraggeberIn (im Folgenden kurz: „AG“) und Mag. Sevgi Uluköylü, dolmetschbüro sprint (im Folgenden kurz: „sprint“) Auftragnehmerin fest.

1.2. AGB des/der AG sind für sprint nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich durch sprint schriftlich anerkannt wurden.

  1. Verweisungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Dialogdolmetschdienstleistungen (einschließlich Tele- und Videodolmetschen) betreffen Dolmetscheinsätze bei sozialen, rechtlichen und medizinischen Settings, regeln beiderseitige Rechte und Pflichten und enthalten für Sie als AG wichtige Informationen. sprint erfüllt den Auftrag in der Rolle einer Auftragsverarbeiterin. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir mit Sublieferanten (DolmetscherInnen) zusammenarbeiten.

Unsere Datenschutzerklärung zur Erfüllung der Informationspflicht finden Sie unter https://www.sprint-online.eu/dev2019/datenschutzerklaerung/

  1. Kooperation zwischen AG und sprint

3.1. Der AG muss sprint im Voraus kompetente AnsprechpartnerInnen benennen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen.

3.2. Bei Dolmetschaufträgen hat der AG sprint rechtzeitig über den besonderen Ausführungsrahmen des Dolmetschauftrags zu unterrichten.

3.3. Der AG hat sprint, so weit wie möglich und für den Auftrag sinnvoll, durch Bereitstellung der zur Erbringung der Dienstleistung notwendigen Unterlagen sowie Informationen zu unterstützen.

  1. Angebot/Auftrag und Umfang der Leistung

4.1. Auf Wunsch wird ein Angebot erstellt. Erstellung und Abgabe des Angebots erfolgen kostenlos. Angebote gelten freibleibend und unverbindlich.

4.2. Der Vertrag zwischen sprint und dem AG gilt als zustande gekommen, wenn Angebot und Annahme übereinstimmen. Beanstandungen einer schriftlichen Auftragsbestätigung sind vom AG unverzüglich vorzunehmen. Der Auftrag wird danach als verbindlich erteilt angesehen.

4.3. Der Leistungsumfang gegenüber dem AG umfasst grundsätzlich nur das Dolmetschen. Die von sprint bzw. die von ihm Beauftragten zu erbringende Tätigkeit ist in seiner Auftragsbestätigung bzw. dem Vertrag erschöpfend festgelegt.

4.4. sprint bzw. die von ihm Beauftragten verpflichten sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernimmt sprint nicht.

4.5. Sollte der/die Dolmetscher/in aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrags verhindert sein, so hat er/sie nach besten Kräften und soweit ihm dies billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an seiner/ihrer Stelle ein/e gleich qualifizierte/r Dolmetscher/in die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt. Dessen Verpflichtung ist dem AG mitzuteilen. In diesem Falle bleibt sprint jedoch ausschließliche Vertragspartnerin des/der AG.

  1. Haftung

Der/die Dolmetscher/in haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Eine Haftung des/der Dolmetscher/in für Beschädigung bzw. Verlust der vom AG übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der AG hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.

6. Honorar und Zahlungsbedingungen 

6.1. Die Preise für Dolmetschungen bestimmen sich, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, nach den Tarifen (Preislisten) von sprint, die für die jeweilige Art des Dolmetschens anzuwenden sind.

6.2. Als Berechnungsbasis gilt die jeweils vereinbarte Grundlage, z. B.: Stundensätze. Die erste Dolmetschstunde wird ganz, danach jede begonnene halbe Stunde verrechnet. Für Nacht- (20:00 Uhr bis 06:00 Uhr) bzw. Feiertag- und Wochenendeinsätze wird ein Zuschlag von 50% berechnet.

6.3. Entschädigung für Zeitversäumnis bzw. die Anfahrtszeit je nach Leistungsort, die Kosten für Anfahrt bzw. Anreise und bei mehrtägigen Einsätzen für Unterkunft der Dolmetscher/innen übernimmt der AG.

6.4. Die Preise verstehen sich exkl. Umsatzsteuer.

6.5. Sofern nicht anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. sprint bzw. der/die beauftragte Dolmetscher/in hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen.

6.6. Erschwerte Bedingungen oder bestimmte Leistungen – nach Absprache – werden evtl. gesondert in Rechnung gestellt.

6.7. Die Leistungen von sprint sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.8. sprint ist berechtigt, bei umfangreichen Aufträgen im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung, die für die Durchführung des Auftrags objektiv notwendig ist, zu verlangen.

6.9. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (4% gegenüber KonsumentInnen und 8% über dem Basiszinssatz bei Unternehmens-KundInnen) sowie angemessene Mahnspesen in Anrechnung gebracht.

  1. Stornierung

Bei Kündigung des Vertrages durch den AG oder bei Verzicht des AGs auf die Dienste von sprint unter den vertraglich festgelegten Bedingungen fällt innerhalb von 72 Stunden vor Auftragsbeginn ein Ausfallhonorar in Höhe von 30% der vereinbarten Vergütung an, innerhalb von 48 Stunden 50%, innerhalb von 24 Stunden fällt 75% und innerhalb von 1 Stunde vor Auftragsbeginn 100% der vereinbarten Summe an.     

  1. Höhere Gewalt

Im Falle des Eintritts höherer Gewalt hat sprint dem/der AG, soweit möglich, unverzüglich davon zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl sprint als auch den AG, vom Vertrag zurückzutreten. Der AG hat jedoch sprint Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen und ein angemessenes Honorar für die bereits erbrachten Leistungen zuzubilligen.

  1. Urheberrecht und Verschwiegenheitsverpflichtung

9.1 Das Produkt der Dolmetscherleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Seine Aufzeichnung ist ohne vorherige Zustimmung von sprint unzulässig.

9.2. Die Urheberrechte von sprint bzw. des/der beauftragten Dolmetschers/in bleiben vorbehalten. Der AG haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.

9.3. sprint ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und hat auch von ihm Beauftragte zur Verschwiegenheit im selben Umfang zu verpflichten. Sämtliche, bei der Ausführung des Vertrags bekannt werdenden Informationen werden streng vertraulich behandelt und es wird kein Nutzen daraus gezogen.

  1. Referenzen

Nach erbrachter Leistung darf sprint den AG in seiner Referenzenliste (on- und offline) anführen.

  1. Allgemeines

11.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).

11.2. Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem AG und sprint bedürfen der Schriftform, d. h. der beidseitigen Originalunterschrift oder der elektronischen Signatur.

11.3. Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, gilt der Ort des vereinbarten Settings. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtstreitigkeiten ist das am Sitz von sprint sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.

11.4. Es gilt österreichisches materielles Recht als vereinbart. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

 

Stand: April 2020